1. Recht auf Umweltberatungen für Unternehmen verankern
Durch eine kostenlose oder geförderte ökologische Betriebsberatungen sollen Unternehmen verstärkt ihr Umweltschutz-Potenzial ausschöpfen und zu einer nachhaltigen Entwicklung beitragen können.
2. KMU-gerechte niederschwellige Finanzierungsanreize für Innovation und Technologieumbau schaffen
Zur Erreichung der Klimaziele und langfristig einer klimaneutralen Economy sind massive betriebliche Investitionen erforderlich.
Ein stabiles, ausreichend gut dotiertes Fördervolumen in mehrjährig wirkenden Programmen schafft für Betriebe Planungssicherheit und damitmehr Investitionen, wodurch gleichzeitig die Wirtschaft und der Arbeitsmarkt belebt werden.
3. Forschungsprämie von 14% auf 20% zur Anregung der klimarelevanten Forschungstätigkeit erhöhen und eine Innovationsprämie einführen.
Durch die Erhöhung der Forschungs- und die Einführung einer Innovationsprämie kann die F&E-Intensität der österreichischen Wirtschaft gehoben und die Transformationsbemühungen in Richtung Energiewende finanziert werden.
4. KESt-Befreiung für den privaten Kapitaleinsatz zur Förderung energiewendedienlicher Finanzierungen.
Eine Steuererleichterung (KESt-Befreiung) soll die wirtschaftliche Attraktivität von grünen Finanzprodukten erhöhen und dadurch privates Kapital für die Energiewende mobilisieren.
5. Bundeseinheitliche Regelungen für getrennte Abfallsammlung umsetzen.
Derzeit gibt es in den österreichen Bundesländern erhebliche Unterschiede beim Sammeln von Wertstoffen. Die Vereinheitlichung der Sammelfraktionen und der Ausbau bequemer konsumentennaher Abhol-Sammelsysteme erleichtert das Sammelverhalten und maximiert die Sammelmengen. Dabei ist auf KMU-Gegebenheiten und -Bedürfnisse Rücksicht zu nehmen.
Die Steigerung der Sammelmengen ist für die Erreichung der EU-Recyclingziele für Verpackungsabfälle 2030 unabdingbar.
6. „Heute Schadstoff – morgen Rohstoff!“: Entwicklung einer CO2-Abscheidungsstrategie, um CO2 aus Produktionsprozessen als Rohstoff sinnvoll weiterzuverarbeiten.
Eine völlige Dekarbonisierung klimarelevanter industrieller Prozesse kann ohne CO2-Kreislaufführung nicht erreicht werden. Um CO2-Emissionen zu neutralisieren, die sich nicht vermeiden lassen, da sie im Prozess aufgrund der eingesetzten Rohstoffe entstehen und nicht etwa durch zugeführte Energie, muss CO2 abgeschieden und genutzt oder gespeichert werden.
Verlässliche Rahmenbedingungen und klare Vorgaben sind für die österreichische Wirtschaft Voraussetzung, um innovative CO2-Geschäftsmodelle (CCUS-Technologie) zu entwickeln.
7. Keine unnötigen Hindernisse für Installation einer E-Ladestation oder einer PV-Anlage auf Gewerbe- oder Gemeinschaftsimmobilien
Derzeit ist es oft sehr schwer, von allen Miteigentümern eines Wohn- oderBürohauses die Zustimmung zu Umweltmaßnahmen zu bekommen. Anstatt der Stimmeneinhelligkeit soll die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen reichen.
Damit wird ein Investitionshindernis entschärft, das Beseitigen unnötiger Hürden ist Grundvoraussetzung für das Gelingen der Energiewende